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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

bis zur vollständigen bezahlung des gesamtbetrages gilt eine von uns gegebene nutzungsfreigabe als nicht erteilt.
grundsätzlich ist jegliche haftung und gewährleistung, auch für jede gewährte nutzungsfreigabe und enthaltene fremdarbeiten und -leistungen, ausgeschlossen. bei jeglicher
nutzung des bildmaterials, die schutzrechte dritter verletzt oder für die keine entsprechenden nutzungsfreigaben vorliegen, gilt jede nutzungsfreigabe von uns als nicht erteilt.
weitere für jeweilige nutzung erforderliche freigaben müssen gesondert schriftlich von den jeweiligen parteien eingeholt werden. das einholen aller erforderlichen
nutzungsfreigaben ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nicht bestandteil der hier in rechnung gestellten leistungen und positionen.
es gelten meine agb (auf www.jaegerfotografen.de, bzw. siehe unten). gerichtsstand ist bielefeld.


Hinweis NUTZUNGSRECHTE / SCHUTZRECHTE

Sobald in einem Foto Personen, Designs, Schriften, Texte, Gebäude, Objekte, Designs, andere Bilder oder auch nur Ähnlichkeiten zu diesen abgebildet werden, können bei einer Veröffentlichung Schutzrechte mehrerer Schutzrechteinhaber verletzt werden.

Als Fotograf bin ich Urheber des Fotos, habe gewisse Schutzrechte und kann Vereinbarungenn über die Nutzung treffen. Die Urheberschaft und die damit Verbundenen Schutzrechte sind nicht veräußerbar.

Wenn ein:e FotografIn etwas fotografiert, das Schutzrechten unterliegt, gilt das eine Kopie eines geschützen Werkes. Bei Personen gilt das Schutzrecht für Personen, aber auch Architektur, Grafiken, Schriften, andere Bildwerke, Kunst sowieso aber auch private Räume oder sogar öffentliche Räume unterliegen Schutzrechten.

Eine Freigabeerklärung des Fotografen kann die Freigabe weiterer geschützter Inhalte (s.o.) nicht pauschal beinhalten, da für jede Nutzung die entsprechende Nutzungsfreigabe nur vom jeweiligen Schutzrechteinhaber erteilt werden kann.

Beispiel 1: Werbeaufnahme für eine Brille in folgender Szenerie: Model (1) mit Motivprint (2) T-Shirt sitzt auf Designerstuhl (3) im Garten eines Architektenhauses (4), das im Anschnitt zu sehen ist. Die Aufnahme erfordert die Freigabe des Fotografen UND eventuell die Freigabe von 4 weiteren Parteien (die Brille ist evtl. Nr. 5!)!

Beispiel 2: Ein Gebäude darf z.b. von der Strasse aus (öffentlicher Weg) fotografiert werden. Klettere ich über den Zaun, gehe einen Schritt in die Einfahrt oder stelle mich draussen auf eine Leiter, sind diese Perspektiven nicht mehr erlaubt, bzw. erfordern u.U. eine Genehmigung / Freigabeerklärung!

Das heisst, daß möglicherweise alle Bildinhalte auf mögliche Schutzrechte überprüft werden müssen. Das kann leider eine aufwändige und kostenintensive Sache werden, da Schutzrechteverletzungen sehr teuer werden können - ja sogar eine (wirtschaftliche) Veröffentlichung / Nutzung des Fotos verhindern können und die Klärung sehr kompliziert und schwierig sein kann.

Nutzungsrechte werden meist individuell für bestimmte Nutzungen vereinbart und sind oft zeitlich und räumlich beschränkt. Bei Modelbuchungen über Modelagenturen werden die Laufzeiten der Nutzung gern beschränkt.

Wir sind bemüht, Sie auf entsprechende Gefahren hinzuweisen. Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft! Bitte beauftragen Sie bei Bedarf einen entsprechenden Fachanwalt.

Trotzdem sprechen Sie uns bei auftretenden Problemen bitte zuerst an, manchmal lässt sich das Problem durch eine kleine Retusche schon sehr einfach lösen.



AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Markus Jäger Fotografie + Coaching, Die Jägers




I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion

Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produk-tion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen, wenn die Abnahme nicht schon während des Shootings z.B. durch Sichtung der Bilder auf Kameramonitor oder Laptop erfolgt ist.

Mängel sind unmittelbar anzuzeigen, damit die entsprechende Szene z.B. direkt wiederholt werden kann.


III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


IV a. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

• eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

• die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

• jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

• die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.


IV b. Nutzungsfreigaben / Gewährleistung der Nutzung

1. Grundsätzlich ist jede Haftung und Gewährleistung, insbesondere für gewährte Nutzungsfreigaben, sowie für Schutzrechteverletzungen aller Art durch den Kunden und alle, die die gelieferten Fotos abredewidrig nutzen, ausgeschlossen.

2. Eine von uns gewährte Nutzungsfreigabe beschränkt sich ausschliesslich auf unsere Urheberschaft des Fotos und unsere damit verbundene Möglichkeit, dafür Nutzungen von Urheberseite zu gewähren, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

3. Unsere Nutzungsfreigabe gilt als nicht erteilt, sobald das Foto Bildteile enthält, die mit Schutzrechten Dritter belegt sind oder sein könnten und für die keine entsprechende Nutzungsfreigabe für die jeweilige Nutzung vorliegt.

4. Die entsprechenden Nutzungsfreigaben sind vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Schutzrechteinhaber zu vereinbaren, zu vergüten und uns schriftlich vorzulegen.

5. Das Einholen aller erforderlichen Nutzungsfreigaben ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Bestandteil unseres Angebots und unserer Leistungen und obliegt dem Auftraggeber VOR dem Shooting.

6. Eine Gewährleistung für die Nutzbarkeit der Bildmotive besteht grundsätzlich nicht!

7. Weiterhin gilt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eine oben beschriebene Nutzungsfreigabe als nicht erteilt.

8. Wir widersprechen ausdrücklich einer Veröffentlichung des Bildmaterials ohne entsprechenden vorliegenden Freigabeerklärungen. Das gelieferte Bildmaterial dient bis dahin nur zur Ansicht und Auswahl.

9. Für Schäden und Nachteile aller Art, die aus dem Vorhandensein nutzungseinschränkender Schutzrechte Dritter entstehen, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, wie auch nicht für alle möglichen evtl. auftretenden Folgekosten.

10. Für anfallende Kosten, die erforderlich sind oder werden, um eine Nutzbarkeit herzustellen (z.B. zusätzliche Lizenzgebühren, Buyouts, Recherchen, Gerichts- und Verhandlungskosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten für Retusche oder der Erwerb neuen Bildmaterials oder die Produktion neuen Bildmaterials) wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

11. Die Kosten für alle direkten oder indirekten Folgen einer Schutzrechteverletzungen trägt ausschliesslich der/die KundIn / NutzerIn.

12. Die Kosten für anfallende Erst- und Nachlizensierungen um das Fotomaterial nutzen zu können trägt ausschliesslich der KundIn / NutzerIn.

IV c. Nutzung KI / AI Grundsätzlich untersage und verbiete ich jede Nutzung meiner Bilder für das Anlernen und Trainieren von KI / AI jeder Art.


V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Die Haftung für Kosten, die durch fehlende oder mangelnde Nutzbarkeit der Bilder entstehen, ist ausgeschlossen. Auch ist jede Haftung für Kosten die durch Terminausfall oder Verschiebung von Fotografenseite entstehen. ausgeschlossen.


VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV a. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 150,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten

Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der/die KundIn analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den/die KundIn auf dessen/deren Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der/die KundIn trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.


VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


IX a. Storno

1. Bei Stornierung eines vereinbarten Fotoshooting- oder Coachingtermins durch den/die AuftraggeberIn oder NichtErscheinen des/der AuftraggeberIn oder der/des vereinbarten KlientIn oder Nichtanlieferung des oder der Objekte oder erforderliche Requisiten in angemessenem, optimalen Zustand, fallen folgende Stornopauschalen an:

Bei Storno ab 14 Tage vor vereinbartem Termin: 30% des vereinbarten Bruttohonorars. Bei Storno ab 7 Tage vor vereinbartem Termin: 50% des vereinbarten Bruttohonorars. Bei Storno ab 2 Tage vor vereinbartem Termin: 100% des vereinbarten Bruttohonorars.

Der Nachweis eines höheren Schadens oder Vergütungsausfalls bleibt dem Fotografen / Coach vorbehalten, der Nachweis eines geringeren Schadens oder Vergütungsausfall bleibt dem/der AuftraggeberIn vorbehalten.

2. Kosten und Auslagen für z.B. gebuchte Visagisten, Stylisten und Assistenten sowie deren Vorleistungen für den vereinbarten Job, Mietlocations, Rent-Equipment, Requisiten, Reise- und Hotelkosten für das gebuchte Team, die durch die Stornierung sinnlos geworden sind und trotz des Bemühens des Fotografen nicht mehr rückgängig gemacht werden können oder als Leistung im Vorfeld schon erbracht worden sind, hat der/die AuftraggeberIn zu tragen.


IX b. Storno Shootingtermin / Shootingday / Seminarshooting

1. Bei Stornierung eines Foto- oder Coachingtermins aus zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen durch den/die FotografIn / Coach behält sich der/die FotografIn / Coach das Recht vor, den Termin oder die Veranstaltung abzusagen. Der/die KundIn wird in diesem Fall umgehend informiert, Tickets oder Buchungen werden auf eine Folgeveranstaltung umgebucht. Die Buchung einer Shootingsequenz an einem Shootingday berechtigt nicht zu einem individuellen Einzeltermin im Falle eines Ausfalls / einer Termin-Verschiebung zum gleichen Preis.

Die Erstattungen von Ausfallkosten, gegen die sich der/die TeilnehmerIn hätte versichern können (durch z.B. Reiserücktritt- oder Ticketversicherungen), sind ausgeschlossen.

Eine Haftung durch den Veranstalter ist im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Absage der Veranstaltung oder des Termins, ausgeschlossen.

Die Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für von AuftraggeberIn / KundIn gebuchte Übernachtungs-, Reise- und Transportmittelkosten ist ausgeschlossen.


X. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


XI. unsere Coachingleistung

Die von uns angebotenen Coachingleistungen sind keine Heilbehandlung oder Therapie, können diese aber, nach Absprache mit den entsprechenden Behandlern, ergänzen.
Eine entsprechende Erklärung wird vom jeweiligen Coachee schriftlich geleistet, sie gehört als ein Bestandteil zur gebuchten Coachingleistung.




Stand 07.10.2023 JÄGER




Markus Jäger Fotografie + Coaching

NUR MIT TERMIN!
Studio: Falkstr. 5a • 33602 Bielefeld
Email: hello@jaegerfotografen.de
Telefon: 0521 139936

© 2024 ALL IMAGES AND TEXT BY MARKUS JÄGER, Letzte Aktualisierung: 21/09/2024